Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Ticketverkauf des Förderverein für die musikalische Arbeit der Chorgemeinschaft St.Pius Pöcking e.V.
1. Kartenbestellung, -Verkauf
- Mit dem Kauf der Eintrittskarten akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
- Vorbestellte und noch nicht bezahlte Karten, müssen bis eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn an der Abendkasse abgeholt werden, ansonsten werden sie zurück in den freien Verkauf gegeben.
- Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung des Veranstalters. Im Rahmen des Vertragsgegenstandes bestimmt und verantwortet der Veranstalter, wie der Vertrag ausgeführt wird. Weisungsrechte des Kunden bestehen nicht, jedoch wird der Veranstalter bemüht sein, den Wünschen der Besucher Rechnung zu tragen.
- Die Preise verstehen sich als Endpreise. Gekaufte Karten können generell nicht zurückgegeben werden.
- Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zur Rückgabe/zum Umtausch von Karten.
- Die Chorgemeinschaft Pöcking veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise und gibt sie an den Kassen bekannt. Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises gewährt. Dieser Ausweis ist auch beim Einlass vorzuzeigen. Die ermäßigten Konditionen werden an den Kassen (z.B. durch Kassenaushang) bekannt gegeben, ebenso ggf. abweichende oder ergänzende Regelungen.
- Die Käufer werden gebeten, sofort nach Erhalt der Karten die Kartenaufdrucke (Vorstellung, Preisgruppe, Datum, Uhrzeit) zu prüfen. Reklamationen sind unmittelbar bei der betreffenden Vorverkaufsstelle anzubringen, spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
- Bei Verlust der Eintrittskarte kann nur dann Ersatz geleistet werden, wenn ein personenbezogener Zahlungsnachweis von dem Käufer erbracht wird.
- Bei Open-Air-Veranstaltungen sind Schadensersatzansprüche aufgrund widriger Wetterverhältnisse grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Besetzungs- und Programmänderung, Veranstaltungsverlegung, -absage, Sichtbehinderung
- Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.
- Bei genereller Absage einer Aufführung, bedingt durch höhere Gewalt, ist eine Rückzahlung der Eintrittsgelder ausgeschlossen.
- Sofern die Veranstaltung bis zur Pause bzw. 45 Minuten nach Beginn gedauert hat, erfolgt keine Rückerstattung. Aus organisatorischen Gründen ist eine Rückzahlung der Kartengelder vor Ort leider nicht möglich.
- Bei Absage vor Beginn der Aufführung kann vom Veranstalter wahlweise eine zeitlich definierte Ersatzvorstellung oder Rückzahlung der Eintrittsgelder angeboten werden.
- Aus witterungsbedingten Gründen kann sich der Veranstalter vorbehalten, den Beginn der Aufführung zeitlich zu verschieben.
- Im Falle der Absage, der Verschiebung bzw. Programmänderung werden keine wie immer damit zusammenhängenden Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten etc.) ersetzt.
- Auf Plätzen insbesondere der niedrigeren Preiskategorien muss an manchen Veranstaltungsorten mit Sichtbehinderungen gerechnet werden. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
3. Einlass, Späteinlass, Bild- und/oder Tonaufnahmen
- Einlass ist grundsätzlich ½ Stunde vor Beginn des Konzerts. Nach Beginn einer Aufführung besteht kein Anrecht mehr auf den in der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz oder Rückzahlung des Eintrittspreises. Einlass kann nur in einer Veranstaltungspause gewährt werden. Bei Aufführungen ohne Pause gibt es keinen Späteinlass.
- Jegliche Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen vor, während und nach der Aufführung – auch für den privaten Gebrauch – sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen.
- Bei einzelnen Aufführungen werden durch dazu berechtigte Personen Bild- oder Tonaufnahmen hergestellt. Der Besucher erklärt sich mit Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Absprache veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
4. Sonstiges
- Die Mitnahme von Tieren in den Veranstaltungsraum/auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
- Vor der Aufführung sind Signalfunktionen von elektrischen Armbanduhren abzustellen und Mobiltelefone auszuschalten. Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.
- Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere für Schäden an der Garderobe, sind ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es insbesondere bei Open-Air-Veranstaltungen in der Verantwortung der Besucher liegt, für der Witterung entsprechende Kleidung zu sorgen.
- Zwischen dem Veranstalter und dem Kunden wird vereinbart, dass dieser die Leistungen des Veranstalters auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
- Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Pöcking.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
(Stand 22.03.2022)